Typenschein (seit 01.07.2007- von der Datenbank genehmigtes Datenblatt einschließlich Freischaltung durch Finanzamt)
Leasingbestätigung (nur bei Leasingfahrzeugen)
Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
Versicherungsbestätigung bei Fremdversicherung
Firmenbuchsauszug bzw. Gewerbeschein
Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs:
Kaufvertrag oder Rechnung
Typenschein
Meldezettel im Original mit Hauptwohnsitzbestätigung
Begutachtungsbefund* (§57a)
Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
Leasingbestätigung (nur bei Leasingfahrzeugen) Versicherungsbestätigung (wenn nicht Allianz versichert)
*bei PKW & Kombi: entfällt, wenn das Kfz noch keine 3 Jahre zugelassen ist. Bei allen anderen KFZ: entfällt, wenn sich das KFZ im ersten Jahr der Zulassung befindet.
Abmeldung eines Fahrzeugs:
Typenschein
Zulassungsschein
Kennzeichen*
Vollmacht (wenn man nicht selbst abmeldet)
*Kennzeichentafeln müssen zurückgegeben und verschrottet werden, wenn die Tafeln nicht mehr verwendet werden oder nicht mehr verwendet werden können, wie z.B. alte schwarze Tafeln oder Tafeln ohne EU-Kennzeichnung.